Elektro- und Elektronikgeräten - Entsorgungshinweise
Elektrische und elektronische Geräte beinhalten Materialien und Substanzen, die schädliche Effekte auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben können. Zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt hat die Europäische Union daher die Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte (2012/19/EU – "WEEE-Richtlinie") erlassen.
Ziele der WEEE-Richtlinie sind die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und die Stärkung der Vorbereitung der Wiederverwertung. Abfälle sollen vorrangig vermieden werden. Darüber hinaus soll durch Wiederverwendung, Recycling und andere Formen der Verwertung die zu beseitigende Abfallmenge reduziert werden.
Die einzelnen Mitgliedstaaten haben die WEEE-Richtlinie in ihr jeweiliges nationales Recht umgesetzt. Diese nationalen Regelungen enthalten jeweils spezifische Vorgaben für Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie ein Elektro- oder Elektronik-Altgerät entsorgen können.
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie ein Elektro- oder Elektronik-Altgerät entsorgen können.
1 Elektro- und Elektronikgeräte – Registrierung in Deutschland
Als Hersteller im Sinne des ElektroG sind wir bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register unter der folgenden Registrierungsnummer registriert (WEEE-Reg.-Nr.): DE 85074895.
2 Elektro- und Elektronikgeräte - Entsorgungshinweise
Private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen, beachten bitte die folgenden wichtigen Hinweise, um einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit zu entsprechen.
a. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 (durchgestrichene Mülltonne) des ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören nicht in den Hausmüll. Elektro- und Elektronikaltgeräte sind getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
An dem Symbol nach Anlage 3 zum ElektroG können Sie Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
b. ACHTUNG Datenschutz
Bestimmte Elektro- und Elektronikaltgeräte enthalten Datenspeicher auf denen sich noch sensible personenbezogene Daten befinden könnten, die nicht in die Hände Dritter gelangen sollten. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie als Endnutzer von Altgeräten selbst für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich sind.
c. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf