Förderprogramme in Deutschland

Für Privatkunden existiert derzeit kein aktives bundesweites Förderprogramm. Den Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen – Wohngebäude (KfW 440) kann aktuell nicht mehr beantragt werden, da die Fördermittel derzeit ausgeschöpft sind.
Sofern Sie einen bewilligten Förderbescheid besitzen, betrifft Sie das Auslaufen der Förderung natürlich nicht und Sie können Ihren smarten ŠKODA iV Charger direkt bei uns bestellen.
Bislang förderte die KFW den Kauf und die Installation von Ladestationen für Unternehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Organisationen (KFW 441).
Voraussetzung für den 900 EUR Zuschuss pro Ladepunkt ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.
Sofern Sie einen bewilligten Förderbescheid besitzen, betrifft Sie das Auslaufen der Förderung natürlich nicht und Sie können Ihre smarte Wallbox direkt bei uns bestellen.
NRW fördert den Kauf und die Installation Ihrer privaten Ladeinfrastruktur inklusive aller Ausgaben, die damit verbunden sind. Als Privatnutzer können Sie eine Förderung von bis zu 1500 Euro pro Ladepunkt erhalten. Die Förderung setzt voraus, dass der für den Ladevorgang benötigte Strom aus einem Grünstromvertrag oder einer EE- Anlage stammen muss.
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Wichtige Hinweise zur NRW Förderung